Mit Änderung der MVV TB 2020/1 (Muster –Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) ist eine wesentliche Änderung bezüglich der Mindestanforderung für schwerentflammbare Bauprodukte in Kraft getreten. Die überarbeitete Fassung der MVV TB schreibt vor, dass die Mindestklassifizierung s2 (be-grenzte Rauchentwicklung) ist. Zuvor galt s3 (unbeschränkte Rauchentwicklung).
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